Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Fördermittel-Alert Service der M3E GmbH

Stand: 14.05.2024

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen für die Nutzung des Fördermittel-Alert Services der Firma M3E GmbH (im FolgendenM3E genannt) durch Kunden.

2. Dienstleistungsbeschreibung M3E bietet einen Fördermittel-Alert Service an, der es Kunden ermöglicht, aktuelle Informationen zu Förderprogrammen für E-Fahrzeuge und die passende Ladeinfrastruktur zu erhalten. Der Service wird als Abonnement angeboten und mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit abgeschlossen.

3. Anmeldung Die Anmeldung für den Fördermittel-Altert erfolgt wahlweise über das zur Verfügung gestellte Onlineformular oder per E-Mail. Bei der Anmeldung geben die Kunden Ihre Unternehmensdaten an und wählen aus den verfügbaren Modulen die für Sie relevanten Inhalte aus. Weiterhin erfolgte eine Abfrage der Fahrzeugklassen und Ladeinfrastrukturstandorte, im Rahmen des Fördermittel-AlertServices zukünftig berücksichtigen werden sollen. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung.

4. Fördermittel-Check Nach der Anmeldung für den Fördermittel-Alert wird einmalig der Status Quo der Fördermittellandschaft auf die ausgewählten Suchkriterien untersucht und darauffolgend alle aktiven und verfügbaren Förderprogramme an den Kunden weitergegeben. Zusätzlich wird ein kontinuierliches Screening durchgeführt, bei dem Kunden laufend informiert werden, sobald ein neues Förderprogramm verfügbar ist, das auf ihre ausgewählten Suchkriterien zutrifft.

5. Informationsbereitstellung Kunden werden über neue oder bestehende Förderprogramme per E-Mail informiert und erhalten zu den jeweiligen Programmen One-Pager mit allen relevanten Informationen.

6. Vertraulichkeit Die übersendeten One-Pager sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Für eine widerrechtliche Weitergabe behält sich M3E eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens sechs Monatsbeiträgen vor.

7. Haftungsausschluss M3E übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Die finale Prüfung der Förderfähigkeit liegt beim Kunden. Eine gesonderte Prüfung der Förderfähigkeit wird vorgenommen, wenn der Antragsservice zusätzlich gebucht wird.

8. Zahlungsbedingungen Die Zahlung für den Fördermittel-Alert wird zu Laufzeitbeginn abgerechnet. Bei einem Monatsabo werden die Kosten jeweils am Anfang des jeweiligen Monats fällig. Bei einem jährlichen Abo wird die Zahlung zu Laufzeitbeginn fällig.

9. Laufzeit und Kündigung Bei einem monatlichen Abo verlängert sich die Laufzeit automatisch um einen Monat, bis das Abo gekündigt wird. Die Kündigung ist für beide Parteien bis zum Ende eines jeweiligen Monats mit Wirkung zum Ende des folgenden Monats möglich. Bei einem jährlichen Abo ist eine Kündigung bis einen Monat vor Laufzeitende möglich. In beiden Fällen hat die Kündigung in Textform zu erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Jahresabo automatisch um weitere 12 Monate.lung zu Laufzeitbeginn fällig.

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